Das Erstgespräch dient dazu einander kennenzulernen und Ihre Anliegen und Zielvorstellungen abzuklären. Sie bekommen zudem einen Überblick über meine Arbeitsweise, um festzulegen, ob eine Zusammenarbeit für Sie vorstellbar ist. Danach planen und besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen. Ziel ist es, die bestmögliche Behandlung für Sie zu finden und die Dauer der Behandlung/Therapie an Ihre individuelle Problemlage anzupassen. Dabei gilt: So lange wie nötig, so kurz als möglich.
Ich nehme mir für das Erstgespräch ausreichend Zeit (ca. 60 bis 80 Minuten) und verrechne ein Honorar von 90 €.
Sollte ich nicht die geeignete Ansprechperson für Sie sein, vermittle ich Sie gerne nach Möglichkeit an KollegInnen weiter.
Psychologische Beratung/Therapie/Biofeedback (Einzelsetting):
Psychologische Beratung/Behandlung (Paarsetting):
Der Preis setzt sich zusammen aus der Vorbereitungszeit, der Therapie bzw. Behandlungs- und/oder Beratungszeit und der Nachbereitung der psychologischen Einheit. Auch die Kosten von Arbeitsmaterialien und Unterlagen sind darin inkludiert.
Seit dem 1.1.2024 gibt es die klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung. Dadurch haben alle in Österreich gesetzlich krankenversicherten Personen einen Anspruch auf diese Leistung und können die klinisch-psychologische Behandlung mit den Sozialversicherungen zum Teil abrechnen.
Folgende Schritte sind laut dem Berufsverband Österreichischer PsychologInnen nötig, um einen Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenversicherung zu beantragen:
- Vor oder nach der ersten, jedenfalls vor der zweiten Behandlung muss eine Bestätigung von dem Hausarzt/der Hausärztin bzw. von einem Facharzt/einer Fachärztin darüber eingeholt werden, dass die gesetzlich (§ 135 Abs. 1 Z 2b, ASVG) geforderte ärztliche Untersuchung gem. § 2 Abs. 2 Z 1 Ärztegesetz 1998 gemacht wurde.
Hier finden Sie den Link zum Formular: https://www.psychologie-eder.at/assets/downloads/arztliche_bestatigung.pdf
Hier finden Sie Informationen zur Kostenübernahme der ÖGK: https://www.psychologie-eder.at/assets/downloads/information_klinisch_psychologische_behandlung_v3.pdf
- Zusammen mit dieser Bestätigung können dann die Honorarnoten der klinisch-psychologischen Behandlungen bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger (bvaeb, SVS, ÖGK) eingereicht werden. Wichtig ist auch, dass eine (oder mehrere) ICD-10-Diagnose(n) der Klinischen PsychologIn auf der Honorarnote (als Beleg für die Krankheitswertigkeit) angeführt sein muss/müssen.
-Es ist kein Befund eines (Fach-)Arztes/einer (Fach-)Ärztin oder einer Kassen- oder WahlpsychologIn nötig. Es können auch bereits länger laufende Behandlungen mit den Sozialversicherungen abgerechnet werden, allerdings erst nach dem Vorliegen der oben genannten ärztlichen Bestätigung gem. § 2 Abs. 2 Z 1 Ärztegesetz 1998.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG BEI PSYCHOONKOLOGISCHER THERAPIE:
Für einkommensschwache KrebspatientInnen kann vor Beginn einer psychoonkologischen Therapie um finanzielle Unterstützung bei der ÖGPO - Österreichische Gesellschaft für Psychoonkologie angesucht werden. Weitere Infos finden Sie hier.
Nach der erfolgten psychologischen Einheit erhalten Sie eine Honorarnote. Den Betrag können Sie bar oder mit Karte bezahlen.
Sollten Sie einmal verhindert sein und den festgelegten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin telefonisch (Nachricht auf Mailbox) oder per SMS abzusagen. Ansonsten bitte ich um Verständnis, dass ich den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung stelle.
Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin unterliege ich gemäß § 37 des Psychologengesetzes der Verschwiegenheitspflicht. Dies entspricht auch meiner persönlichen Haltung, da es mir wichtig ist, Ihnen eine vertrauensvolle und sichere Gesprächsatmosphäre zu bieten. Daher behandle ich die – mir durch unsere psychologischen Einheiten bekannt gewordenen Informationen – vertraulich.